Die richtige Beladung ist für Ihre Sicherheit und auch die aller weiteren Verkehrsteilnehmer unerlässlich! Dies gilt für alle Anhängergrößen und Modelle.
Selbst bei kleinen Ausführungen kann die Überladung oder auch falsche Beladung verheerende Folgen haben.
A - Zuladung vorne: Verminderung der Lenkfähigkeit und Bremswirkung, erhöhte Beanspruchung von Hinterachse und Chassis des PKW.
B - Zuladung hinten: Hohe Schleudergefahr, schlechte Bremswirkung.
C - Zuladung über der Achse: Optimale Straßenlage und beste Bremswirkung.
Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist dies kenntlich zu machen durch mindestens:
1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinander gehaltene Fahne,
2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (StVO §17, Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.
(Quelle: www.adac.de // Straßenverkehrs-Ordnung Stand Dez'16 - alle Angaben ohne Gewähr)