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Erforderlichkeit eines Sicherungsseils bei Anhängern

NIEDERLANDE, ÖSTERREICH, SCHWEIZ

Diese nationalen Bestimmungen gelten auch für im Ausland zugelassene Gespanne (z. B. Deutschland), welche im niederländischen, österreichischen oder Schweizer Hoheitsgebiet am Verkehr teilnehmen.

 

Begriffe

In Deutschland werden Anhänger mit Auflaufbremse zusätzlich mit einem Abreiß- oder Sicherungsseil gesichert. Das ist in der Regel ein ummanteltes Stahlkabel mit einer Länge von 100 cm. In den hier aufgeführten anderen Ländern haben diese Sicherungen auch andere Bezeichnungen wie z. B. „Losreißvorkehrung“ oder „Sicherheitsvorkehrung“, Kabel, Ketten, Seil, etc.

 

Deutschland

Für ungebremste Anhänger bis 750 kg ist kein Sicherungsseil vorgesehen und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Anhänger über 750 kg sind gebremste Anhänger und müssen ein Sicherungsseil haben. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung des Sicherungsseiles durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten, wenn sie am Fahrzeugheck möglichst mittig angebracht sind. Der Karabinerhaken des Sicherungsseiles soll in diesem Fall in die vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern. Ist das nicht möglich, genügt es das Sicherungsseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.

 

Niederlande

Alle, sowohl ungebremste Anhänger bis 750 kg, wie auch gebremste Anhänger über 750 kg benötigen eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder genauer „Losreißvorkehrung“. Begrifflich gleich zu setzen mit dem Sicherungsseil in Deutschland.
Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit Hilfe einer speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt sein müssen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt wird.
Informationen zur korrekten Anbringung finden sich auf den Internetseite des niederländischen Partnerclubs ANWB unter:

www.anwb.nl/kamperen/caravan/rijden-met-de-caravan/koppeling/losbreekkabel

 

Schweiz

In der Schweiz müssen alle Anhänger, ob mit Bremse oder auch ohne Bremse, mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug verbunden werden.
Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist, dennoch sollte unbedingt das Sicherungsseil an einer schon vorhandenen Öse oder aber an einer speziellen Befestigungsöffnung (Bügel, Schelle) an der Anhängerkupplung fest angebracht werden, um einer Strafe zu entgehen. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals. In bestimmten Fällen könnten auch die unter der Niederlande beschriebenen Sicherungen in Frage kommen.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken (ca. 460 Euro).

 

Österreich

Auch in Österreich benötigen alle Anhänger ohne Bremse, also auch Anhänger unter 750 kg, eine zusätzliche Sicherungsverbindung (z. B. Sicherungskette oder Reißleine) mit dem Zugfahrzeug. Spezielle Bestimmungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung sieht das Gesetz nicht vor. Im Gegensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reicht es im Allgemeinen aus, die Sicherungskette bzw. Reißleine über die Anhängerkupplung zu legen.
Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet. Zu beachten ist hierbei, dass nicht nur dem Fahrzeugführer sondern auch dem Fahrzeughalter ein Bußgeld droht.

 

Alle Angaben ohne Gewähr!

Quelle: ADAC e. V. – Touristische Services Camping, 5/2017