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Anhänger richtig beladen

Die richtige Beladung ist für Ihre Sicherheit und auch die aller weiteren Verkehrsteilnehmer unerlässlich! Dies gilt für alle Anhängergrößen und Modelle.
Selbst bei kleinen Ausführungen kann die Überladung oder auch falsche Beladung verheerende Folgen haben.

Tipps zum richtigen Beladen:

  • Maximal zulässiges Gesamtgewicht und maximal zulässige Stützlast nicht überschreiten, vor Fahrtbeginn überprüfen.
  • Die Ladung (einschließlich Geräte zur Ladungssicherung), sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
  • Für ein gutes Fahrverhalten des Anhängers ist es wichtig, dass die Beladung möglichst nahe bei oder direkt über den Achsen erfolgt.

A – Zuladung vorne: Verminderung der Lenkfähigkeit und Bremswirkung, erhöhte Beanspruchung von Hinterachse und Chassis des PKW.

B – Zuladung hinten: Hohe Schleudergefahr, schlechte Bremswirkung.

C – Zuladung über der Achse: Optimale Straßenlage und beste Bremswirkung.

Ladungsüberstand:

  • Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.
  • Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
  • Ist der Anhänger breiter als das Zugfahrzeug, werden Zusatzaußenspiegel benötigt. Der Fahrzeuglenker muss auch beim Mitführen von Anhängern nach rückwärts und seitwärts alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten können.
  • Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist dies kenntlich zu machen durch mindestens:

    1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinander gehaltene Fahne,

    2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

    3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

    Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (StVO §17, Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.